Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BEECKEN DIALOG.HOUSE Ltd. | Zweigniederlassung Deutschland

 

1.0         Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur BEECKEN DIALOG.HOUSE Ltd. | Zweigniederlassung Deutschland – nachfolgend „Agentur“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte mit ihren Geschäftskunden (B2B) – nachfolgend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung/Kommunikation. Die genaue Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

 

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jeder geschlossenen Vereinbarung, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

 

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur in Schriftform anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

2.0         Präsentationen

Wird nach einer Präsentation und Angebotsphase kein Auftrag durch den (potenziellen) Kunden erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe (inkl. Texte), Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material zu nutzen (gleich in welcher Form), zu bearbeiten oder als Grundlage für eigene Werbe-Mittel und Materialien zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

 

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die vorgeschlagenen Ideen, Werke, Entwürfe (auch textlicher Art) etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

 

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Agentur gestattet.

 

3.0         Kostenvoranschläge/Angebote, Vergütung

Soweit nichts anderes ausdrücklich in Schriftform vereinbart ist (z. B. eine pauschale Vergütung), wird auf der Grundlage der gültigen Stunden- und Tagessätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine Überschreitung der im Angebot aufgeführten vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages (KV) um mehr als 10% werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt.

 

Die Honoraransprüche der Agentur entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht ausdrücklich durch ein Angebot bzw. einen KV von der Agentur veranschlagt worden waren. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Kunde mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der KV spätestens nach 5 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des KVs ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

 

4.0          Zusammenarbeit, Projektumsetzungen

Der Kunde stellt im Rahmen der Agenturbeauftragung alle erforderlichen Informationen termingerecht zur Verfügung. Verspätete Bereitstellungen von Bild- und/oder Textmaterial durch den Kunden haben Einfluss auf vorher getroffene Terminabsprachen und ziehen Verzögerungen nach sich. Dadurch entstehende Zusatzkosten (z. B. Ausfallhonorare) sind vom Kunden zu tragen.

 

Je nach Projektumfang fertigt die Agentur Zeit- und Aktionspläne an. Ein Briefing durch den Kunden – sofern mündlich vermittelt – wird bei Bedarf durch die Agentur in Form einer schriftlichen Zusammenfassung zeitnah erstellt. Wird dieser Zusammenfassung nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen, gilt sie als verbindliche Grundlage.  

 

5.0         Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten (z.B. für Fotografen, Bildrechte, Kuriere, Reisespesen u. ä.) sind gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

 

6.0         Geheimhaltung

Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

 

7.0           Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

7.1   Sämtliche von der Agentur erarbeiteten Entwürfe, Layouts, Druckvorlagen, Konzepte, Texte, Brands, Claims, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) – selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nur mit Zustimmung der Agentur genutzt oder bearbeitet bzw. geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Layouts, Druckvorlagen, Konzepten, Texten, Brands, Claims, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die Agentur in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars.

 7.2   Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde. Die Rechte gehen erst mit vollständigem Zahlungsausgleich des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Auftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

 7.3   Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

 7.4   Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich in dezenter Form signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung verwenden.

 7.5   Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

8.0         Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

Der Kunde ist verpflichtet, eventuell bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) im Zusammenhang mit der Agentur-Beauftragung zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Beträge zu ersetzen. Dazu zählen u. U. auch Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.

 

9.0         Rechnungen, Aufrechnungen

Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.

 

Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu reduzieren, der den Aufwendungen entspricht, die die Agentur durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.

 

Die vereinbarten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Die vereinbarten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungsab-wicklung erfolgt über das Unternehmen RUDOLF GEITH FACTORING in Hannover. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an diese Firma geleistet werden. 

 

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

10.0       Haftung und Versand

Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Korrektheit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

 

Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.

 

Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

 

11.0       Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg. Der Gerichtsstand Hamburg gilt auch, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

 

 

Stand: 30.09.2018